Schulbegleitung
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, ihren Schulalltag selbstbestimmt und erfolgreich zu gestalten.

Eine gelingende Inklusion lebt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Als Träger für ambulante Hilfen verstehen wir uns als zuverlässiger Kooperationspartner der Schulen. Unsere Schulbegleitungen und Autismustherapeutinnen und -therapeuten arbeiten ergänzend zum pädagogischen Auftrag der Schule und unterstützen Schülerinnen und Schüler individuell bei ihrer Teilhabe am Unterricht und am Schulleben.
Zwei Hilfeformen, die den Schulalltag für alle Beteiligten leichter machen.
Unsere Schulbegleiter:innen unterstützen einzelne Schülerinnen und Schüler direkt im Unterricht und im Schulleben. Unsere Autismustherapie ergänzt dies durch gezielte Förderung außerhalb des Unterrichts, etwa im Umgang mit Reizverarbeitung, Kommunikation und sozialen Kompetenzen – beides eng abgestimmt mit Ihnen als Schule.
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, ihren Schulalltag selbstbestimmt und erfolgreich zu gestalten.
Individuelle Förderung stärkt Fähigkeiten und eröffnet neue Möglichkeiten.
Unsere Zusammenarbeit zeichnet sich durch feste Ansprechpartner und regelmäßigen fachlichen Austausch aus.
Dabei achten wir auf klare Rollen, transparente Kommunikation und eine enge Abstimmung mit Lehrkräften, Schulleitung sowie weiteren Fachkräften.
Eine Schulbegleitung ist kein Ersatz für die Lehrkraft, sondern eine individuelle Unterstützung für das Kind.
Während die Lehrkraft den Unterricht plant, Wissen vermittelt und die pädagogische Verantwortung trägt, begleitet die Schulbegleitung den jungen Menschen auf seinem persönlichen Weg durch den Schulalltag. Man kann sich eine Schulbegleitung wie eine Brücke vorstellen: Sie hilft, Hindernisse zu überwinden, damit das Kind den Unterricht erreichen und aktiv daran teilnehmen kann – ohne ihm den Weg abzunehmen.
Eine Schulbegleitung arbeitet in der Schule, gehört jedoch nicht zum Schulpersonal. Sie übernimmt einen eigenständigen sozialrechtlichen Auftrag im Rahmen der Eingliederungshilfe und arbeitet eng mit Lehrkräften, Schulleitung und Eltern zusammen. Für die Tätigkeit ist grundsätzlich keine pädagogische Ausbildung erforderlich; entscheidend ist, dass der individuelle Hilfebedarf des Kindes zuverlässig gedeckt wird.
Die wichtigsten Punkte zur Zusammenarbeit auf einen Blick.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir hören zu, beraten ehrlich und gehen die ersten Schritte gern gemeinsam mit Ihnen.
Eine Schulbegleitung unterstützt individuell im lebenspraktischen und emotionalen Bereich sowie bei der Teilhabe am Unterricht. Sie übernimmt jedoch keine pädagogischen Aufgaben der Lehrkraft, erteilt keinen Unterricht und ersetzt keine Nachhilfe. Die Verantwortung für Lerninhalte und Wissensvermittlung bleibt vollständig bei der Lehrkraft.
Der Antrag wird von den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten gestellt, nicht von der Schule. Im Verfahren wird jedoch eine Stellungnahme der Schule eingeholt, die den Unterstützungsbedarf beschreibt und die bereits eingesetzten schulischen Hilfen darstellt. Wir unterstützen Schulen dabei, diese Stellungnahme klar und zielführend zu formulieren.
In Einzelfällen ja, wenn das Jugendamt den Unterstützungsbedarf vor Ort besser einschätzen möchte. Eine Hospitation erfolgt ausschließlich in enger Abstimmung mit der Schule und unter Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen. Sie ist die Ausnahme, nicht die Regel, und wird immer vorab mit allen Beteiligten besprochen.
Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und wird im Bewilligungsbescheid des zuständigen Amts festgelegt – von einzelnen Unterrichtsstunden bis zur Begleitung des gesamten Schultags. Wir stimmen den konkreten Einsatz eng mit Schule und Kostenträger ab, damit die Unterstützung passgenau bleibt.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an – wir melden uns zeitnah zurück.
Konzept Kind
Büro und Verwaltung
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