Ein Elternteil und ein Kind sitzen gemeinsam auf einem gemütlichen Sofa; der Elternteil legt der Arm um das Kind; beide schauen sich freundlich an.

Informationen für Eltern

Wenn Ihr Kind Unterstützung braucht, sind wir an Ihrer Seite

Jedes Kind ist einzigartig – und genauso individuell gestalten wir unsere Begleitung.

Wenn Ihr Kind Unterstützung im Schulalltag oder im sozialen und emotionalen Bereich benötigt, stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Unterstützung, die sich an den Stärken, Bedürfnissen und Zielen Ihres Kindes orientiert.

Wir begleiten Familien von Anfang an – verständlich, transparent und auf Augenhöhe.

Zwei Elternteile oder Erziehungsberechtigte stehen hinter einem Kind, die Hände unterstützend auf die Schultern gelegt.

Unsere Hilfeformen

Schulbegleitung und Autismustherapie

Zwei Hilfeformen, individuell auf Ihr Kind zugeschnitten.

Die Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind dabei, den Schulalltag möglichst selbstständig zu bewältigen und am Unterricht teilzuhaben. Die Autismustherapie setzt dort an, wo Ihr Kind steht, und begleitet es im Umgang mit Gefühlen, Kommunikation und sozialen Beziehungen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Beantragung einer Schulbegleitung oder einer Autismustherapie, erklären die Abläufe und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen

Nicht immer ist sofort klar, welche Unterstützung die richtige ist. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie über Möglichkeiten, Voraussetzungen und die nächsten Schritte.

Unsere Beratung richtet sich an Eltern und Angehörige, die Orientierung suchen oder sich über passende Hilfsangebote informieren möchten. Gemeinsam besprechen wir Ihre individuelle Situation, erläutern mögliche Unterstützungsformen und begleiten Sie bei Fragen zur Antragstellung, Finanzierung und zum weiteren Ablauf. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage, um die bestmögliche Unterstützung für Ihr Kind zu finden.

Beratungssituation zu Schulbegleitung und Autismustherapie zwischen zwei Personen.

So beginnt die Zusammenarbeit

Gemeinsam die ersten Schritte gehen

Von der ersten Wahrnehmung des Bedarfs bis zum Start der Begleitung – wir gehen den Weg gemeinsam mit Ihnen.

Ob erste Fragen, Antrag, Diagnostik oder das Kennenlernen der passenden Begleitung: Wir erklären die notwendigen Schritte und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Kosten & Finanzierung

Wer zahlt die Unterstützung?

Für Ihre Familie entstehen in der Regel keine direkten Kosten.

Die Kosten übernimmt, nach Bewilligung, in der Regel das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger, je nach rechtlicher Grundlage. Jugendämter übernehmen die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung; Sozialämter sind bei körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie Sinnes- oder Sprachbehinderungen zuständig.

Bei einer Autismus-Spektrum-Störung kann je nach Ausprägung sowohl das Jugend- als auch das Sozialamt zuständig sein. Sie müssen sich dabei nicht selbst mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen – der Antrag wird bei der voraussichtlich zuständigen Stelle eingereicht, die Klärung übernehmen die Ämter untereinander.

FAQ für Eltern

Antworten auf häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Schulbegleitung und Autismustherapie – kompakt zusammengefasst.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir hören zu, beraten ehrlich und gehen die ersten Schritte gern gemeinsam mit Ihnen.

Der Antrag läuft über das Jugend- oder Sozialamt, je nach Grundlage nach § 35a SGB VIII oder § 53/54 SGB IX. Meist stellen ihn die Eltern, oft nach einem Hinweis von Lehrkraft oder Kinderarzt. Wir beraten Sie schon vor der Antragstellung, erklären die notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei den Unterlagen – auch ohne fertige Diagnose.

Nein, nicht zwingend. Zur Antragstellung gehört zwar in der Regel eine fachärztliche oder psychologische Stellungnahme, doch Sie haben auch ohne fertige Diagnose das Recht auf Beratung. Wir zeigen Ihnen gerne, an welche Fachstellen Sie sich wenden können, und begleiten Sie von der ersten Unsicherheit an.

Für Ihre Familie entstehen in der Regel keine direkten Kosten. Nach Bewilligung übernimmt das zuständige Jugend- oder Sozialamt die Kosten, abhängig von der Art der Behinderung und der rechtlichen Grundlage. Welches Amt zuständig ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen – Sie müssen sich darum nicht allein kümmern.

Die Dauer hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Amt ab, da Diagnostik, Antragstellung und Prüfung mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen können. Je vollständiger die Unterlagen und je klarer die Stellungnahme der Schule, desto zügiger läuft das Verfahren – wir unterstützen Sie dabei, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten oder möchten Unterstützung anfragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir hören zu, beraten ehrlich und gehen die ersten Schritte gern gemeinsam mit Ihnen.

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