Schulbegleitung
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, ihren Schulalltag selbstbestimmt und erfolgreich zu gestalten.

Jedes Kind ist einzigartig – und genauso individuell gestalten wir unsere Begleitung.
Wenn Ihr Kind Unterstützung im Schulalltag oder im sozialen und emotionalen Bereich benötigt, stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Unterstützung, die sich an den Stärken, Bedürfnissen und Zielen Ihres Kindes orientiert.
Wir begleiten Familien von Anfang an – verständlich, transparent und auf Augenhöhe.
Zwei Hilfeformen, individuell auf Ihr Kind zugeschnitten.
Die Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind dabei, den Schulalltag möglichst selbstständig zu bewältigen und am Unterricht teilzuhaben. Die Autismustherapie setzt dort an, wo Ihr Kind steht, und begleitet es im Umgang mit Gefühlen, Kommunikation und sozialen Beziehungen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Beantragung einer Schulbegleitung oder einer Autismustherapie, erklären die Abläufe und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, ihren Schulalltag selbstbestimmt und erfolgreich zu gestalten.
Individuelle Förderung stärkt Fähigkeiten und eröffnet neue Möglichkeiten.
Nicht immer ist sofort klar, welche Unterstützung die richtige ist. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie über Möglichkeiten, Voraussetzungen und die nächsten Schritte.
Unsere Beratung richtet sich an Eltern und Angehörige, die Orientierung suchen oder sich über passende Hilfsangebote informieren möchten. Gemeinsam besprechen wir Ihre individuelle Situation, erläutern mögliche Unterstützungsformen und begleiten Sie bei Fragen zur Antragstellung, Finanzierung und zum weiteren Ablauf. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage, um die bestmögliche Unterstützung für Ihr Kind zu finden.
Von der ersten Wahrnehmung des Bedarfs bis zum Start der Begleitung – wir gehen den Weg gemeinsam mit Ihnen.
Ob erste Fragen, Antrag, Diagnostik oder das Kennenlernen der passenden Begleitung: Wir erklären die notwendigen Schritte und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Die Diagnose hilft, den individuellen Unterstützungsbedarf einzuordnen.
Wir klären Ihre Fragen und informieren über die nächsten Schritte.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.
Der Antrag wird beim zuständigen Kostenträger eingereicht.
Kind, Familie und Schulbegleitung oder Therapeut:in lernen sich kennen.
Nach der Genehmigung kann die Unterstützung starten.
Die Schulbegleitung begleitet den Alltag und stimmt sich mit allen Beteiligten ab.
Für Ihre Familie entstehen in der Regel keine direkten Kosten.
Die Kosten übernimmt, nach Bewilligung, in der Regel das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger, je nach rechtlicher Grundlage. Jugendämter übernehmen die Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung; Sozialämter sind bei körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie Sinnes- oder Sprachbehinderungen zuständig.
Bei einer Autismus-Spektrum-Störung kann je nach Ausprägung sowohl das Jugend- als auch das Sozialamt zuständig sein. Sie müssen sich dabei nicht selbst mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen – der Antrag wird bei der voraussichtlich zuständigen Stelle eingereicht, die Klärung übernehmen die Ämter untereinander.
Die wichtigsten Antworten rund um Schulbegleitung und Autismustherapie – kompakt zusammengefasst.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir hören zu, beraten ehrlich und gehen die ersten Schritte gern gemeinsam mit Ihnen.
Der Antrag läuft über das Jugend- oder Sozialamt, je nach Grundlage nach § 35a SGB VIII oder § 53/54 SGB IX. Meist stellen ihn die Eltern, oft nach einem Hinweis von Lehrkraft oder Kinderarzt. Wir beraten Sie schon vor der Antragstellung, erklären die notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei den Unterlagen – auch ohne fertige Diagnose.
Nein, nicht zwingend. Zur Antragstellung gehört zwar in der Regel eine fachärztliche oder psychologische Stellungnahme, doch Sie haben auch ohne fertige Diagnose das Recht auf Beratung. Wir zeigen Ihnen gerne, an welche Fachstellen Sie sich wenden können, und begleiten Sie von der ersten Unsicherheit an.
Für Ihre Familie entstehen in der Regel keine direkten Kosten. Nach Bewilligung übernimmt das zuständige Jugend- oder Sozialamt die Kosten, abhängig von der Art der Behinderung und der rechtlichen Grundlage. Welches Amt zuständig ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen – Sie müssen sich darum nicht allein kümmern.
Die Dauer hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Amt ab, da Diagnostik, Antragstellung und Prüfung mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen können. Je vollständiger die Unterlagen und je klarer die Stellungnahme der Schule, desto zügiger läuft das Verfahren – wir unterstützen Sie dabei, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Sie haben Fragen zu unseren Angeboten oder möchten Unterstützung anfragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir hören zu, beraten ehrlich und gehen die ersten Schritte gern gemeinsam mit Ihnen.
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